Sicherheit hat höchste Priorität

Informationen zu den Kavernen in Rönne
§ 11 der Störfallverordnung (12. BImSchV)

Sicherheit hat bei uns höchste Priorität: Wir betreiben den Erdgasspeicher in Kiel-Rönne unter strengsten Sicherheitsaspekten. So minimieren wir die Wahrscheinlichkeit von Störungen.

Mit vielfältigen Sicherheitsmaßnahmen sorgen wir dafür, dass sich aus einer technischen Betriebsstörung keine Störfälle entwickeln. Neben klaren Vorgaben zum organisatorischen Ablauf tragen auch sorgfältig geprüfte Sicherheitsbauteile dazu bei: Sowohl über als auch unter Tage sind umfangreiche technische Sicherheitssysteme installiert.

Für den sehr unwahrscheinlichen Fall eines Störfälles haben wir zusammen mit den zuständigen Behörden und Rettungskräften Vorsorgemaßnahmen entwickelt, die Schäden von unseren Mitarbeitern auf dem Betriebsgelände und Mitbürgern im Umfeld der Speicheranlagen abwenden.

Der Erdgasspeicher in Kiel-Rönne unterliegt aufgrund des in entsprechender Menge eingelagerten Erdgases der Störfallverordnung, die unter anderem eine Information der Öffentlichkeit über die wesentlichen Sicherheitsmaßnahmen sowie das richtige Verhalten im Störfall vorsieht.

1. Name des Betreibers und Anschrift des Betriebsbereichs

Betreiber

SWKiel Speicher GmbH
Uhlenkrog 32
24113 Kiel


Anschrift des Betriebsbereichs

Stadtwerke Kiel AG
Untergrundspeicher Kiel-Rönne
Zur Wilsau 100
24145 Kiel-Rönne

2. Anwendung der Störfallverordnung für den Untergrundspeicher Kiel-Rönne

Der Erdgasspeicher in Kiel-Rönne unterliegt aufgrund des eingelagerten Gefahrstoffs (Erdgas) und der vorhandenen Mengen der zwölften Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes.

Die Anzeige über die Errichtung des Betriebes nach §7 der Störfallverordnung (12. BImSchV) liegt dem Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie vor.

Bedingt durch die in den unterirdisch angelegten Kavernen eingelagerten Erdgasmengen gelten für den Speicherbetrieb in Kiel Rönne neben den Anforderungen für Anlagen der unteren Klasse auch die Anforderungen für Anlagen der oberen Klasse. Daher wurde für den Untergrundspeicher Kiel-Rönne ein Sicherheitsbericht gemäß § 9 der 12. BImSchV aufgestellt und dem Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie (LBEG) ebenfalls vorgelegt.

3. Aufgabe des Untergrundspeichers Kiel-Rönne

Eine zuverlässige und bedarfsgerechte Erdgasversorgung ist für den Wirtschaftsstandort Deutschland unerlässlich. Hierfür wird das Erdgas in untertägigen Hohlräumen gespeichert und bei Bedarf entnommen. Wir betreiben und vermarkten die in Kiel-Rönne zur Verfügung stehenen Erdgasspeicherkapazitäten und leisten somit unseren Beitrag zu einer flexiblen Erdgasversorgung.

4. Auf dem Untergrundspeicher vorhandene Gefahrstoffe nach Störfallverordnung

5. Information der Öffentlichkeit im Fall eines Störfalls

Die Information an die Medien erfolgt über die Pressestelle der Stadtwerke Kiel AG. Die betroffenen Anwohner werden durch Lautsprecherdurchsagen seitens der Polizei oder Feuerwehr und/oder durch Rundfunkansagen über die Gefahrenlage informiert. Bei Bedarf wird eine Telefon-Hotline freigeschaltet.

6. Verhalten im Störfall

7. Allgemeine Informationen für den Fall eines Störfalls

Für die Anwohner besteht aufgrund der Entfernung der nächsten Bebauung keine direkte Gefährung. Rund um das Betriebsgelände selbst kann es im Störfall beispielsweise zu Schallemissionen beim Austritt größerer Gasmengen, zur Bildung einer zündfähigen Gaswolke oder zu auftretender Wärmestrahlung bei einem Feuer kommen.

Für den sehr unwahrscheinlichen Fall einer Explosion kann innerhalb der Einflusszone (siehe: schraffierte Fläche im Bild) eine Gefährdung nicht ausgeschlossen werden.

8. Verpflichtung des Betreibers

Für den Untergrundspeicher in Kiel-Rönne sind durch die Stadtwerke Kiel AG und deren Betreiber SWKiel Speicher GmbH alle notwendigen Sicherheitsmaßnahmen getroffen worden, um einen Störfall zu verhindern.

In Zusammenarbeit mit den Notfall- und Rettungsdiensten wurden Vorbereitungen getroffen, um die Auswirkungen eines Störfalles auf ein Minimum zu begrenzen.

9. Betrachtung von Störfallszenarien

Für verschiedene Szenarien wurden Maßnahmenpläne erarbeitet. Die beschriebenen Szenarien beinhalten Vorgehensweisen aus dem internen Alarm- und Gefahrenabwehrplan für den Untergrundspeicher Kiel-Rönne, aus dem Krisenplan der Stadtwerke Kiel AG, aus dem externen Notfallplan für den Speicherbetrieb Kiel-Rönne der Landeshauptstadt Kiel und aus Einsatzplänen der Feuerwehr Kiel.

  • Szenario 1 - Freisetzung von Erdgas
    Freisetzung von Erdgas aus einer unter hohem Druck stehenden Leitung auf dem Betriebsgelände des Untergrundspeichers

    Beschreibung

    Ein Pilzsucher, der sich in dem an den Speicherbetrieb angrenzenden Klosterforst befindet, stellt in den Abendstunden sehr laute Strömungs- bzw. Zischgeräusche auf dem Gelände des Speicherbetriebs fest und setzt daraufhin einen Notruf unter 112 ab.

    Maßnahmen zur Gefahrenabwehr und zur Störfallbekämpfung

    AblaufMaßnahmen
    1. NotrufAlarmierung von Rettungskräften durch einen Pilzsucher im Klosterforst
    2. Klärung der SituationKlärung des Sachverhalts zwischen Feuerwehrleitstelle, Leitstelle SWKiel Netz GmbH und Werksschutz
    3. Gefahrenabwehr
    • Sofortiges Einstellen des Speicherbetriebs und schließen der sicherheitsgerichteten Absperrarmaturen
    • Auslösen eines Löschzugs in Richtung Speicherbetrieb durch Feuerwehr-Leitstelle
    • Auslösen der Anlagenrufbereitschaft Speicherbetrieb
    4. Innerbetriebliche InformationInformation des Rufbereitschaftsleiters und bei Erfordernis des Betriebsleiters oder seiner Stellvertreter
    5. Absperrung der Zufahrt zum Speicherbetrieb und Sicherung der direkten
    Umgebung
    • Eintreffen des Löschzugs im Bereitschaftsraum
    • Absperrung der Zufahrt aus Richtung Rönne
    • Absperrung der Zufahrt aus Richtung Schwentinental
    6. Klärung der Situation im Umfeld des Speicherbetriebs
    • Aufklärung der Lage vor Ort durch das Aufklärungsteam des Löschzugs
    • Überprüfung der Gaskonzentration außerhalb des Betriebsgeländes durch das Aufklärungsteam
    • Die Feuerwehr bleibt außerhalb des Betriebsgeländes.
    7. Ursachenforschung
    • Ankunft der Anlagenrufbereitschaft
    • Befahren des Betriebsgeländes und der Anlage durch Anlagenrufbereitschaft und Feuerwehr
    • Suche der Schadensquelle
    8. Weitergehende SicherungsmaßnahmenEinleiten von zusätzlichen Sicherungsmaßnahmen wie:
    • Absperren des beschädigten Rohrleitungsteils durch in der Anlage vorhandene Absperrarmaturen
    • Entspannen des isolierten Rohrleitungsteils durch kontrolliertes Ablassen der eingeschlossenen Erdgasmengen
    • Bei Erfordernis Sicherung des betroffenen Anlagenteils und Isolierung dessen vom restlichen Teil der gasführenden Anlagen mit Hilfe entsprechender Absperrarmaturen
    Bis zur vollständigen Reparatur des beschädigten Rohrleitungsteils und bestandener Überprüfung durch einen Sachverständigen bleibt der betroffene Anlagenteil außer Betrieb.
  • Szenario 2 - Feuer in den Außenanlagen
    Feuer in den Außenanlagen des Speicherbetriebs

    Beschreibung

    Bei Trennschleifarbeiten im Rohrlager in unmittelbarer Nähe zum Kavernenkopf der Kaverne K103 kommt es aufgrund von Funkenflug zu einem Entstehungsbrand. Trotz beigestellter und eingesetzter Feuerlöscher breitet sich das Feuer aufgrund von länger anhaltender Trockenheit auf dem Betriebsgelände und in der Umgebung in westlicher Richtung aus. Da der Entstehungsbrand außer Kontrolle gerät, setzt der für die Schneidarbeiten eingesetzte Mitarbeiter direkt einen Notruf ab.

    Maßnahmen zur Gefahrenabwehr und zur Störfallbekämpfung

    AblaufMaßnahmen
    1. GefahrenabwehrEinleiten eines Löschversuchs durch den Mitarbeiter unter Berücksichtigung der Eigensicherung
    2. Notruf und innerbetriebliche Information
    • Alarmierung der Rettungskräfte durch Mitarbeiter vor Ort
    • Information an die Betriebsleitung vor Ort
    3. Innerbetriebliche Gefahrenabwehr
    • Sofortiges Einstellen des Speicherbetriebs und schließen der sicherheitsgerichteten Absperrarmaturen.
    • Koordination von weiteren Sicherungs- und Gefahrenabwehrmaßnahmen wie z.B.
      • Evakuierung von Fremdpersonal
      • Erste Hilfe
      • Entspannen von Rohrleitungssystemen
      • Aufbau einer Wasserversorgung zu Kühlzwecken
      • Freimachen der Zufahrtwege
      • Evakuierung zum Selbstschutz
    • Einweisen von Rettungskräften
    4. Innerbetriebliche Information
    • Information und Auslösen des Betriebsleiters oder einen seiner Stellvertreter
    • Information von Leitstelle Gas/Wasser an Werkschutz
    • Information an Krisenstabsleiter
    • Mögliche Einberufung Krisenstab Stadtwerke Kiel AG
    5. Externe InformationInformation an die Medien
    6. Sicherung der direkten Umgebung und Gefahren­abwehr
    • Eintreffen des Löschzugs
    • Einweisung der Feuerwehreinsatzleitung durch Betriebsleitung vor Ort
    • Absperrung der Zufahrt aus Richtung Rönne
    • Absperrung der Zufahrt aus Richtung Schwentinental
    • Befahren des Speichergeländes durch Feuerwehr
    • Aufklärung der Lage vor Ort und Beginn der Brandbekämpfung
    7. Sicherstellung der Wasser­versorgungAufbau einer zusätzlichen Wasserversorgung aus Richtung Rönne und von der Wellsau aus bei Erfordernis
    8. Externe Kommunikation
    • Information an Landesamt Bergbau, Energie und Geologie
    • Mögliche Einberufung Krisenstab Landeshauptstadt Kiel
    • Information der Bevölkerung in Rönne und Umgebung durch
      • Lautsprecherdurchsagen
      • Radiodurchsagen
      • Notfallhotline
    9. Maßnahmen­fortführung

    Bei Erfordernis und in Abhängigkeit der Situation vor Ort

    • Fort­führung der Lösch­arbeiten
    • Aufrechterhaltung der Absperrung
    • Fortführung der Sicherungsmaßnahmen auf dem Betriebsgelände
    • Stetige Abstimmung zwischen Feuerwehreinsatzleitung und Betriebsleitung bzw. Betriebsleiter
    • Aufrechterhaltung der internen und externen Kommunikation
    10. Aufheben der Gefahren­situation

    Nach dem Ende der Maßnahmen zur Gefahrenabwehr erfolgt

    • Sicherung des Betriebsgeländes und der obertägigen Einrichtungen
    • Information der Medien und der Bevölkerung im Umfeld des Speicherbetriebs
    • Information der beteiligten Behörden
    • Eingehende Überprüfung der obertägigen Einrichtungen im Hinblick auf Ihre Integrität
    Eine erneute Betriebsaufnahme des Speicherbetriebs erfolgt erst nach eingehender Überprüfung aller betroffenen Anlagenteile, nach Feststellung der technischen Integrität durch Sachverständige und nach Freigabe der zuständigen Behörden.
Grenzüberschreitende Auswirkungen

Grenzüberschreitende Auswirkungen auf das Hoheitsgebiet eines angrenzenden Mitgliedstaates der Europäischen Union (z.B. Dänemark) sind im Fall eines Störfalls auf dem Untergrundspeicher Kiel-Rönne nicht zu erwarten.

10. Informationen zur letzten Vor-Ort-Besichtigung

Ausführlichere Informationen zur letzten Vor-Ort-Überprüfung

Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie
Hauptsitz Hannover
Stilleweg 2
30655 Hannover

Tel.: 0511 643 0

Datum der letzten Überprüfung: 05.09.2023

Bei weiteren Fragen

Bert Sondermann
Störfallbeauftragter
Sönke Schuster
bei Medienanfragen